KROLL -
WHERE LOGISTICS
MEETS PASSION

Exportverzollung - Das ist zu beachten

Wer Waren aus der EU in ein Drittland exportiert, braucht keine Abgaben zu entrichten. Die Güter müssen dennoch zollrechtlich behandelt werden. Es gibt drei mögliche Fälle:
Der Warenwert liegt unter 1000 Euro:
- keine elektronische Ausfuhranmeldung nötig
- Die Handelsrechnung muss beim Grenzzollamt eingereicht werden

Der Warenwert liegt zwischen 1000 und 3000 Euro:
- einstufiges Ausfuhrverfahren
- Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch an das Grenzzollamt übermittelt

Der Warenwert übersteigt 3000 Euro:
- zweistufiges Ausfuhrverfahren
- Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch beim Binnenzollamt eingereicht
- Das Binnenzollamt überprüft die Ware und stellt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus
- Der Spediteur bringt die Fracht zur Grenzzollstelle
- Die Grenzzollstelle kontrolliert alles und stellt einen Ausgangsvermerk aus

Exportverzollung ist ein komplizierter Vorgang, der Erfahrung und Fachwissen erfordert. Neben vielen anderen Leistungen bietet die internationale Spedition Kroll auch diesen Service an. Wir erledigen sämtliche Zollformalitäten schnell und zuverlässig. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft. Sie haben noch Klärungsbedarf? Unsere Experten beraten Sie gerne!


Jetzt Kontakt aufnehmen